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Schulelternbeirat
Realschule Emmelshausen












Zum Landeselternbeirat

Realschule
Emmelshausen

Verbandsgemeinde
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Anhörung
erfolgt bei ( wesentlichen Maßnahmen
der Schule)
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Veränderungen des Schulgebäudes,
der schulischen Anlagen und Einrichtungen |
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der Einführung neuer Lern- und
Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist |
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Anträgen an den Schulträger mit
Bezug auf den Haushaltsplan der Schule |
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der Einrichtung von freiwilligen
Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften) |
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Fragen im Zusammenhang mit
Regelungen der Schülerbeförderung |
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Regelungen zur Ausstattung der
Schulbibliothek und der Schülerbücherei |
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der Festlegung der beweglichen
Ferientage |
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